Bäderregelung 2018/2019

Geschäfte sonntags
wieder geschlossen

Jedes Jahr aufs Neue: Mit dem Ende der Herbstferien in den Bundesländern und der Sommerzeit endet auf Sylt die Hauptsaison. Und damit ändern sich auch die Ladenöffnungszeiten. Jeweils vom 1. November bis zum 16. Dezember ist die Bäderregelung außer Kraft gesetzt, somit gelten in dieser Zeit auch auf Sylt die üblichen Öffnungszeiten des Ladenschlussgesetzes. Ausnahmen sind Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren bestehen. Diese dürfen an Sonn- und Feiertagen für fünf Stunden geöffnet sein. Vom 17. Dezember 2018 bis 8. Januar 2019 sowie vom 15. März bis 31. Oktober 2019 tritt die Ausnahmeregelung für touristisch geprägte Orte Schleswig-Holsteins in Kraft. Die Läden dürfen ihre Waren wieder sonntags anbieten. Darüber hinaus gelten für die Feiertage folgende Öffnungszeiten: An Heiligabend kann man bis 14 Uhr einkaufen gehen. Die Geschäfte sind am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen, jedoch am 26. Dezember von 11 bis 17 Uhr geöffnet. An Silvester gibt es keine besonderen Einschränkungen und am Neujahrstag ist von 11 bis 17 Uhr offen. 2013 hatten sich das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein und die Kirchen auf einen Kompromiss bei der Bäderregelung geeinigt.