Mit Vierbeinern die
Nebensaison genießen

Sylt bietet in der Nebensaison ideale Voraussetzungen für Hunde und ihre Besitzer: An allen Stränden herrscht Hundezeit. Lange Spaziergänge durch die facettenreiche Landschaft garantieren pure Erholung. Jetzt kann man mit den Tieren über das Watt laufen, im Sand toben und in der Meeresbrandung baden. Zwischen dem 1. November und dem 14. März ist laut den Gemeindesatzungen auf Sylt das Mitführen von Hunden an allen Strandabschnitten erlaubt und somit die Leinenpflicht an allen Stränden aufgehoben. Zudem gibt es zahlreiche ausgewiesene Hundestrände von List bis Hörnum, wo die Hunde unter Aufsicht am Strand oder im Wasser toben können. Die Hinterlassenschaften der Tiere sind von den Begleitpersonen umgehend zu entsorgen und nicht zu vergraben. Auch sind die Hunde ohne Anleinpflicht so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Jedoch sind die Vierbeiner in Bereichen mit erhöhtem Publikumsverkehr grundsätzlich anzuleinen – auch in der Nebensaison. Wichtig ist auch zu beachten, dass eine Leinenpflicht in den Sylter Parks, Wald-, Grün- und Sportanlagen, im gesamten Ortsteil Westerland einschließlich der Promenade, im gesamten Bereich von List aufgrund der frei laufenden Schafe, bei öffentlichen Veranstaltungen und Märkten sowie auf den Wegen durch die Naturschutzgebiete gilt.