Henner-Krogh-Stiftung

Rund 20.000 Euro stehen dem Stiftungskuratorium jährlich an Mitteln zur Förderung des Musiknachwuchses zur Verfügung.

Zuschüsse beantragen!

Zuschussanträge an die Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker nimmt die Gemeinde Sylt bis zum 31. März entgegen. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Bei Musikgruppen muss die Mehrzahl der Mitglieder diese Voraussetzung erfüllen. Gefördert werden beispielsweise Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die nach Art und Qualität geeignet erscheinen, das musikalische Angebot auf der Insel Sylt nachhaltig zu verbessern. Auch die musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen kann aus Stiftungsmitteln gefördert werden, wobei Musiker aus sozial schwachen Familien bevorzugt werden. Die ausführlichen Vergaberichtlinien und die Anträge gibt es beim Amt für Inneres und Bildung in der Andreas-Nielsen-Straße 1 in Westerland, oder online unter www.gemeinde-sylt.de.