Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland

Wichtige Informationen
für alle Bürger

– Die Insel Sylt ist für Touristen abgeriegelt. Personen, die ihren Erstwohnsitz auf Sylt haben oder hier arbeiten, sind von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Alle Touristen müssen die Beherbergungsbetriebe bis Mittwoch, den 18. März, verlassen. Hotels werden geschlossen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Geschäftsreisende oder Einsatzkräfte, etwa der Polizei.

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich Sonntag, den 19. April.

– Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Gebrauchs ist gesichert. Der Einzelhandel wird geschlossen. Ausnahmen: Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätsläden, Drogerien und Tankstellen. Unter diese Regelung fallen zudem Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Waschsalons, Reinigungen, der Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbaubetriebe sowie Tierbedarfsmärkte und Großmärkte. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

– Personen, die sich innerhalb der letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert KochInstitut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets keine Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Krankenhäuser oder andere öffentliche Einrichtungen betreten.

– Schulen, Krippen und Kindergärten sind geschlossen.

– Das Betreten der Werkstätten für behinderte Menschen und Berufsbildungswerken sowie die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in diesen Einrichtungen ist verboten für diejenigen Menschen mit Behinderung, die sich im stationären Wohnen befinden, die bei Erziehungsberechtigen oder ihren Eltern wohnen und deren Betreuung sichergestellt ist, die alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder eine Betreuung erhalten.

– Alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Kreises Nordfriesland sind untersagt. Es wird empfohlen, private Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Demonstrationen können nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden.

– Der Betrieb folgender Einrichtungen und das Bereitstellen folgender Angebote sind untersagt: Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen; Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen; Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen, Spielhallen, Prostitutionsbetriebe, Fährfahrten/Sonderfahrten mit Ausflugscharakter. Ausgenommen sind folgende Fähren mit Fahrplan: MS Seeadler der Halligreederei von Holdt, MS Hilligenlei der WDR, MS Nordfriesland, MS Uthlande, MS Schleswig-Holstein, MS Norderaue, alle ebenfalls WDR, MS Pellworm I der NPDG, MS Adler-Express, MS Adler Rüm Hart – beide von der Reederei Adler-Schiffe, Sylt-Express, Rømø-Express – beide von der Rømø-Sylt-Linie.

– Angebote in Kur-und Rehaeinrichtungen sowie in teilstationären Pflegeeinrichtungen werden verboten bzw. eingeschränkt.

– Restaurants, Gaststätten bzw. Restaurationsbetriebe (auch in Hotels) und Imbisse haben sicherzustellen, dass eine Registrierung aller Besucher mit Kontaktdaten erfolgt, dass die Einrichtung so ausgestaltet ist, dass zwischen den Personen an verschiedenen Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten und dass maximal 50 Prozent der zugelassenen Gästeanzahl erreicht wird.

Auf Basis des aktuellen Erlasses und der Angaben des Deutschen Tourismus Verbandes (DTV) werten Tourismusexperten die Stornoregelung derart, dass die Buchungen, die bis zum 15. März vor 16.30 Uhr storniert wurden, den normalen AGB unterliegen. Die Stornierungen, die nach 16.30 Uhr für die Zeit der Dauer der Anordnung gemacht wurden, werden als kostenfrei für den Gast betrachtet. Für die Stornierungen, deren Buchungszeitraum über das Ende der Anordnung (aktuell: 19. April) hinausgehen, unterliegen Stornierungen wieder für den Teil der Dauer nach Ende der Anordnung den AGB. Stornierungen, deren Buchungszeitraum mit dem 20. April oder später beginnen, unterliegen natürlich ebenso den AGB.

Weitere Informationen gibt es online unter www.schleswig-holstein.de und www.nordfriesland.de.

(Stand: 17. März, 12 Uhr)