Steinzeitgrab Denghoog

Der erweiterte Vorstand der Sölring Foriining e.V. hat beschlossen, die Abweisung eines Eilrechtsschutzverfahrens über den Beginn eines Bauvorhabens in unmittelbarer Nähe des Steinzeitgrabs Denghoog in Wenningstedt durch die 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts nicht zu akzeptieren und weitere Rechtsmittel einzulegen. Aus Sicht des Vorstands ist es sehr bedauerlich, dass die Kammer nach rein baurechtlichen Gesichtspunkten entschieden hat und dem vom Verein beauftragten und beigefügten denkmalfachlichen Gutachten über die Minderung der Ausstrahlungswirkung des 5000 Jahre alten Megalithgrabs durch das geplante Appartementhaus mit acht Parkplätzen und einem überdimensionierten Keller von 150 Prozent der Grundfläche des Gebäudes nicht berücksichtigte. Auch der von der Grundstücksgrenze des Denghoog nur drei Meter entfernte Parkplatz und der damit verbundene ständige Autoverkehr durch acht Fahrzeuge der Bewohner und diverser Zulieferer, Post und Müllabfuhr direkt neben dem Denkmal sieht das Gericht nicht als Belastung für einen würdigen Museumsbetrieb des Grabs und verweist auf eine »Verbesserung«, da die Zufahrt zum geplanten Appartementhaus nun weiter entfernt läge.

Grafische Aufarbeitung: Ist-Zustand zu zukünftigem Zustand (Ansicht Steinzeitgrab Denghoog)

Die mit einer Klage verbundenen Kosten stellen für den Verein eine große finanzielle Bürde dar. Der Vorstand bittet alle Sylter und Freunde der Insel um Unterstützung im Kampf um die Unversehrtheit und das würdige Erscheinungsbild des Steinzeitgrabs Denghoog. Jeder Beitrag hilft: IBAN DE51 2179 1805 0000 0042 51