Sölring Foriining e.V.

Nach wie macht sich Vorstand der Sölring Foriining Sorgen, um den Fortbestand des 5000 Jahre alten archäologischen Museums Denghoog in Wenningstedt. Der nach dem rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Wenningstedt-Braderup beantragte Bau von vier unterkellerten Hausteilen und acht Parkplätzen auf dem Nachbargrundstück des Grabhügels, unmittelbar am Denkmalfuß, droht das Ganggrab durch schwere Baumaschinen zu beschädigen. Die Erschütterung durch das Ausheben des geplanten Kellers unmittelbar neben dem Denkmal birgt aus Sicht des Vorstands das Risiko, dass sich die tragenden Steine des Ganggrabes verschieben könnten. Sowohl Dr. Ulf Ickerodt, Leiter des Archäologischen Landesamtes für Vor- und Frühgeschichte, als auch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Karin Prien versicherten, dass »im Sinne des Denkmalschutzgesetzes alles rechtlich Nötige und Mögliche unternommen werde, um eine Gefährdung oder eine wesentliche Beeinträchtigung des Denghoog aufgrund einer Neubebauung zu verhindern.« Die vom Archäologischen Landesamt eingeholte juristische Beratung bestätigte, »dass der Weg der Sölring Foriining keine Erschließungsmöglichkeit darstellt, da es sich lediglich um eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung im B-Plan als Rad- und Fußweg handelt. Der Umstand, dass offenbar seit 1929 auf dem Flurstück 96/41 eine Dienstbarkeit zum Gehen, Reiten und Fahren eingetragen ist, ändert an der Zweckbestimmung nichts«. Der Wenningstedter Bauausschuss würde die Zuwegung freigeben, wenn der Inhaber zustimmt – als Eigentümer lehnt das die Sölring Foriining ab.