Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am vergangenen Sonntag bei einer Telefonkonferenz auf ein Kontaktverbot statt einer Ausgangssperre geeinigt, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Verboten sind Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit. Demnach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Das Kontaktverbot gibt ab sofort und für mindestens zwei Wochen.

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Arztbesuche, Teilnahem an Sitzungen, erforderlichen Terminen, Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft (alleine) sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.

Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

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